Selbstzahler – warum?
Natürlich ist es zunächst einmal ärgerlich, für die psychologische Unterstützung selber zahlen zu müssen. Zum einen ist es aber so, dass die
Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Kassenzulassung eine abgeschlossene Psychotherapieausbildung (in einem Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie, analytische Psychotherapie) ist.
D.h. Dipl.-Psychologen/ -ginnen (ob mit oder ohne HP-Erlaubnis für Psychotherapie) können keinen Kassensitz innehaben.
Zum anderen gilt:
Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung oder Beratung bei beruflichen Problemen werden von den Krankenkassen nicht übernommen,
bzw. erst dann, wenn sich daraus psychische oder seelische Störungen mit Krankheitswert entwickelt haben (z.B. Depression aufgrund von Mobbing). Jedoch führen diese Belastungen zum einen bereits
vorher zu Leistungseinbußen im beruflichen und privaten Bereich, zum anderen kann durch frühe Unterstützung einer Verschlimmerung oder der Entwicklung einer klinisch relevanten Störung
entgegengewirkt werden.
Daher ist es zu empfehlen, zeitnah Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man bei einem Problem Unterstützung benötigt. Meist: Je früher, desto kürzer
Selbstzahler – es gibt auch Vorteile!
Bildungsurlaub 2020 an der Nordseeküste
Thema Stressmangement
(Auswirkungen auf Beruf und Alltag, Ernährung und Schlaf)
20.04.2020-23.04.2020
Anmeldungen über diese Homepage oder per Telefon
weitere Informationen unter dem Punkt Angebote / Bildungsurlaub
Freiraum-Meldorf Dipl. Psychologin Merle Suhr Spreetstr. 9 25704 Meldorf
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