Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für  Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Der Anspruch auf Beihilfe ergibt sich aus der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes und stellt eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherren dar (Beteiligung an Aufwendungen in Geburts-, Krankheits-, und Pflegefällen, sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung und bei Schutzimpfungen).

 

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner, ob oder unter welchen Voraussetzungen eine Kostenbezuschussung möglich wäre oder  mit welchen Unterlagen ich Sie diesbezüglich unterstützen könnte.