Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Der Anspruch auf Beihilfe ergibt sich aus der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes und stellt eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherren dar (Beteiligung an Aufwendungen in Geburts-, Krankheits-, und Pfelgefällen, sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung und bei Schutzimpfungen).
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem jeweiligen Anprechpartner, ob oder unter welchen Voraussetzungen eine Kostenbezuschussung (sowohl zu den Präventionskursen, als auch zu Einzelgesprächen) möglich wäre oder mit welchen Unterlagen ich Sie diesbezüglich unterstützen könnte.
Freiraum-Meldorf Dipl. Psychologin Merle Suhr Spreetstr. 9 25704 Meldorf
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