Selbstzahler – warum?

 

Natürlich ist es zunächst einmal ärgerlich, für die psychologische Unterstützung selber zahlen zu müssen. Zum einen ist es aber so, dass die Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Kassenzulassung eine abgeschlossene Psychotherapieausbildung (in einem Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie) ist.
D.h. Dipl.-Psychologen/ -ginnen (ob mit oder ohne HP-Erlaubnis für Psychotherapie) können keinen Kassensitz innehaben.

Zum anderen gilt:
Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung oder Beratung bei beruflichen Problemen werden von den Krankenkassen nicht übernommen, bzw. erst dann, wenn sich daraus psychische oder seelische Störungen mit Krankheitswert entwickelt haben (z.B. Depression aufgrund von Mobbing). Jedoch führen diese Belastungen zum einen bereits vorher zu Leistungseinbußen im beruflichen und privaten Bereich, zum anderen kann durch frühe Unterstützung einer Verschlimmerung oder der Entwicklung einer klinisch relevanten Störung entgegengewirkt werden.

 

Daher ist es zu empfehlen, zeitnah Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man bei einem Problem Unterstützung benötigt. Meist: Je früher, desto kürzer

 

Selbstzahler – es gibt auch Vorteile!

 

  1. Psychotherapeuten sind verpflichtet anzugeben, nach welchem Richtlinienverfahren sie behandeln. Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Therapieverfahren, die von den Krankenkassen anerkannt sind. Ob diese für Sie und ihre aktuelle Belastungssituation passend sind, ist nicht immer sicher. Als Selbstzahler haben Sie nicht nur eine viel größere Auswahl in Bezug auf Therapeuten/ Beratern (nicht nur Psychotherapeuten, sondern auch Psychologen, Heilpraktiker etc.), sondern wir können zeitnah und flexibel die eingesetzten Techniken auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

  2. Wir können gemeinsam Dauer und Häufigkeit der Sitzungen festlegen, ohne an bestimmte Taktungen oder Höchstgrenzen gebunden zu sein. Zudem haben Sie nach den ersten Sitzungen keine mehrwöchige Unterbrechung zu befürchten, die oft bis zu einer Bewilligung der Kostenübernahme der Krankenkassen vorkommen kann. Auch eine „Sperrfrist“ durch eine abgebrochene oder gerade abgeschlossene Therapie (oder erreichen der maximal zugeteilten Sitzungen) gibt es bei mir nicht.

  3. Sie haben keine lange Wartezeit. Einen ersten Termin erhalten Sie bei mir i.d.R. innerhalb von 14 Tagen.

  4. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Thematik. Eine individuelle psychologische Beratung oder ein Einzelcoaching zu den Themen Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung oder Beratung bei beruflichen Belastungen ist daher ohne Probleme möglich.

  5. Ihre Daten bleiben Ihre Daten.  Bei Selbstzahlern besteht keine Auskunftspflicht gegenüber der Krankenkasse oder einem Gutachter. Die Inhalte aus den Sitzungen unterliegen zudem der Schweigepflicht. Es werden keine Daten an offizielle Stellen und Krankenkassen weitergegeben.